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Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

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Allgemeine Steuerberatung

Illustration: Steuerbuch, Ordner, Menschen, Laptop, Geld
  • Laufende steuerliche Beratung
  • Betreuung in allen steuerlichen Fragestellungen des Mandanten
  • Analyse individueller steuerlicher Situationen und Optimierungsmöglichkeiten
  • Beratung zu Änderungen im Steuerrecht und deren Auswirkungen
  • Gestaltungsberatung
  • Steueroptimierung bei Investitionen, Vermögen und Unternehmensstrukturen
  • Beratung bei Rechtsformwahl und Umstrukturierungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Kommunikation mit Finanzämtern und Behörden
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
  • Fristen- und Terminüberwachung
  • Beratung zur Prozessoptimierung durch Digitalisierung

Aktuelles & Blog

Die Erholungsbeihilfe

Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um einen freiwilligen Lohnbestandteil, der grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Der Arbeitgeber kann die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Das bedeutet, dass eine Gehaltsumwandlung nicht in Frage kommt.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.

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