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Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

Steuerberater Theresa Jungenkrüger

Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.

Ihr Steuerberater im Landkreis Leer, Hesel und Umgebung

Als Steuerberater unterstütze ich Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen in Ostfriesland, insbesondere in der Samtgemeinde Hesel in allen steuerlichen Angelegenheiten. Persönliche Beratung, klare Kommunikation und verlässliche Ergebnisse stehen dabei im Mittelpunkt meiner Arbeit.

Als feste Ansprechpartnerin begleite ich Sie kontinuierlich – von der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung über Jahresabschlüsse bis hin zu privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

Persönliche und digitale Steuerberatung

Ich bin seit April 2024 selbständiger Steuerberater und betreue insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler aus der Region. Durch eine bewusst begrenzte Mandantenzahl kann ich mir die Zeit nehmen, die eine gründliche und individuelle Steuerberatung erfordert. Qualität geht für mich vor Quantität.

Die Zusammenarbeit erfolgt überwiegend digital über DATEV‑gestützte Systeme. So verbinde ich moderne, effiziente Prozesse mit persönlicher Beratung und direkter Kommunikation.

Leistungen im Überblick

  • Finanzbuchhaltung mit Fokus auf digitale Buchführungsprozesse
  • Lohn‑ und Gehaltsabrechnung
  • Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen
  • Private Einkommensteuererklärungen
  • Laufende steuerliche Beratung und Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Betreuung von Betriebsprüfungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Ihr Steuerberater in Hesel

Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit in steuerlichen Fragen zu geben und eine verlässliche Grundlage für Ihre unternehmerischen und privaten Entscheidungen zu schaffen.

Gern berate ich Sie persönlich.

Logo Steuerberater Jungenkrüger

Aktuelles & Blog

Die Erholungsbeihilfe

Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um einen freiwilligen Lohnbestandteil, der grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Der Arbeitgeber kann die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Das bedeutet, dass eine Gehaltsumwandlung nicht in Frage kommt.

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