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Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

Finanzbuchhaltung

  • Schwerpunktmäßige Erstellung der Finanzbuchhaltung kleinerer und mittelständischer regionaler Unternehmen
  • Grundlage für Ihr Controlling und Ihr Liquiditätsmanagement
  • Laufend und digital

Digitale Finanzbuchhaltung über DATEV

  • Einrichtung und laufende Pflege der digitalen Buchhaltungsprozesse
  • Belegverarbeitung über digitale Schnittstellen (z. B. DATEV Unternehmen online)
  • Automatisierter Import von Bank- und Kassendaten
  • Erfassung und Verarbeitung der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Kontierung und Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle
  • Erstellen eines Anlagenverzeichnisses
  • Monatliche Buchung der Abschreibung
  • Ordnungsgemäße Zuordnung nach Kontenrahmen (SKR03/SKR04)
  • Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen 

Belegmanagement

  • Digitale Belegerfassung und revisionssichere Archivierung
  • Unterstützung bei der GoBD-konformen Belegorganisation
  • Abstimmung von digitalen Belegen mit Buchungssätzen
  • Kontenabstimmung und Pflege
  • Laufende Abstimmung von Debitoren- und Kreditorenkonten
  • Abstimmung von Bank-, Kassen- und Sachkonten
  • Abstimmung des Anlagevermögens
  • Klärung offener Posten
  • Übernahme des Mahnwesens
      Illustration zu Finanzen und Buchhaltung.

      Umsatzsteuervoranmeldungen

      • Erstellung und elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen
      • Erstellung und elektronische Übermittlung der Zusammenfassenden Meldungen
      • Erstellung und elektronische Übermittlung der OSS-Meldungen
      • Prüfung steuerrelevanter Buchungen
      • Fristgerechte Einreichung beim Finanzamt / Bundeszentralamt für Steuern

      Auswertungen und Reporting

      • Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA)
      • Bereitstellung monatlicher/vierteljährlicher Reportings
      • Digitale Bereitstellung der Auswertungen via Datev Unternehmen Online
      • Unterstützung bei der finanziellen Unternehmenssteuerung

      Kommunikation & Beratung

      • Laufende steuerliche und buchhalterische Beratung
      • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
      • Kommunikation mit Finanzbehörden über DATEV-Schnittstellen

      DATEV Unternehmen Online Produkttour

      DATEV Unternehmen Online Link

      Aktuelles & Blog

      Die Erholungsbeihilfe

      Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um einen freiwilligen Lohnbestandteil, der grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Der Arbeitgeber kann die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Das bedeutet, dass eine Gehaltsumwandlung nicht in Frage kommt.

      Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.

      Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

      Label DATEV SmartExpert