Die ab Mai 2026 geplante steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer i.H.v. 1.000,00 EUR wurde am 08.05.2026 vom Bundesrat gestoppt.
Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich um eine umsatzsteuerliche Besonderheit. Sie soll dazu dienen kleineren Unternehmen steuerliche- und bürokratische Entlastung zu bieten. Die Kleinunternehmerregelung gibt ist schon seit Einführung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 1967. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde diese Regelung grundlegend reformiert, um sie an die EU-Richtlinie 2020/285 anzupassen. Die wichtigsten Änderungen sollen nachstehend erläutert werden.