Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um einen freiwilligen Lohnbestandteil, der grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Der Arbeitgeber kann die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Das bedeutet, dass eine...
Kategorie
Aktuelles & Blog
Steuerpflicht § 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
Der § 1 des EStG regelt die persönliche Einkommensteuerpflicht natürlicher Personen. Diese lässt sich in vier Kategorien unterteilen.
Die Erholungsbeihilfe
Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um einen freiwilligen Lohnbestandteil, der grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Der Arbeitgeber kann die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Das bedeutet, dass eine Gehaltsumwandlung nicht in Frage kommt.
Steuererklärung 2025 Selbsteinreichung
Die Abgabefrist der Steuererklärungen 2025 bei Selbsteinreichung (ohne Steuerberater) endet am 31.07.2026.
