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Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

Jahresabschlüsse und betriebliche Steuererklärungen

1. Allgemeine Leistungen (für alle Mandanten)

  • Laufende Abstimmung und Kommunikation über digitale DATEV-Umgebung (z. B. Unternehmen online)
  • Übernahme und Verarbeitung der von der Buchhaltung bereitgestellten digitalen Belege
  • Plausibilitätskontrolle der Finanzbuchhaltung
  • Abstimmung offener Posten und Kontenklärungen
  • Erstellung und Pflege der digitalen Jahresabschlussunterlagen
  • Elektronische Archivierung und revisionssichere Dokumentation
  • Digitale Übermittlung der Abschlüsse an Finanzverwaltung über DATEV-Schnittstellen
  • Kommunikation mit der Finanzverwaltung im Rahmen der Abschlussarbeiten

2. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) 

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach HGB
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Anhang / Angaben unter der Bilanz
  • Prüfung und Berücksichtigung von Rückstellungen, Abgrenzungen und Bewertungsvorschriften
  • Erstellung von Offenlegungspaketen für das Bundesanzeiger-Portal
  • Erstellung von E-Bilanz (Taxonomie-gestützte Übermittlung über DATEV)
  • Vorbereitung bzw. Erstellung eines Erläuterungsberichts
  • Abstimmung mit Gesellschaftern bzw. Geschäftsführung
  • Beratung zur Ergebnisverwendung (Gewinnverwendung / Ausschüttung)
  • Unterstützung bei steuerlichen Anpassungsrechnungen (Überleitungsrechnung Handelsbilanz → Steuerbilanz)
  • Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung
    Illustration: Taschenrechner Finanzamt, Clipboard, Kalender, Steuererklärung, Geld etc.

    3. Einzelunternehmer / Freiberufler (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG – EÜR)

    • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) über DATEV
    • Zuordnung und Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben nach steuerlichen Vorschriften
    • Prüfung der Betriebsausgaben auf Abzugsfähigkeit
    • Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses
    • Erstellung der Anlage EÜR zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt
    • Berücksichtigung von Abschreibungen (AfA) für Anlagevermögen
    • Plausibilisierung der laufenden Buchführung
    • Unterstützung bei der steuerlichen Optimierung der Gewinnermittlung

    4. Digitale Zusammenarbeit (DATEV-gestützt)

    • Nutzung von DATEV Unternehmen online zur Belegübermittlung
    • Digitale Buchhaltungsdatenübernahme aus Vorsystemen
    • Schnittstellenbasierte Datenverarbeitung (z. B. Kassen-, Banken- und ERP-Systeme)
    • Cloudbasierte Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei
    • Elektronische Kommunikation, Freigabeprozesse und Dokumentenworkflow

    Aktuelles & Blog

    Die Erholungsbeihilfe

    Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um einen freiwilligen Lohnbestandteil, der grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Der Arbeitgeber kann die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Das bedeutet, dass eine Gehaltsumwandlung nicht in Frage kommt.

    Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

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