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Theresa Jungenkrüger - Steuerberater

"Persönliche Beratung. Klare Ergebnisse.“

Als Ihr fester Ansprechpartner begleite ich Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten - zuverlässig und mit Blick für das Wesentliche.

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Steuererklärungen 2024 mit Steuerberater

Apr. 1, 2026 | Aktuell

Die Abgabefrist der Steuererklärungen 2024 bei steuerlicher Vertretung endet am 30.04.2026.

Aktuelles & Blog

Die Erholungsbeihilfe

Bei der Erholungsbeihilfe handelt es sich um einen freiwilligen Lohnbestandteil, der grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Der Arbeitgeber kann die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auszahlen. Das bedeutet, dass eine Gehaltsumwandlung nicht in Frage kommt.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.

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